☰  MENU

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Benchmark-IT GmbH (Stand 5. März 2018)

§ 1 Leistungserbringung

1.1 Benchmark-IT wird die Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen.

1.2 Der Kunde wird Benchmark-IT dabei die notwendige Unterstützung gewähren, insbesondere die notwendigen Informationen unverzüglich geben.

§ 2 Zusammenarbeit

2.1 Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter von Benchmark-IT soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Kunden steht Benchmark-IT für notwendige Informationen zur Verfügung. Benchmark-IT ist verpflichtet, diesen einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert.

2.2 Die Arbeiten werden in dem Maße, wie das für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, sonst bei Benchmark-IT durchgeführt. Soweit die Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, erhalten die Mitarbeiter von Benchmark-IT ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.

§ 3 Vergütung, Zahlungen

3.1 Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Benchmark-IT, sofern nichts anderes vereinbart ist. Benchmark-IT kann monatlich abrechnen.

Die Mitarbeiter von Benchmark-IT halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Auftrags und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese auf Wunsch des Kunden monatlich vor. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen.
Reisekosten und Reisezeiten sind auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.

3.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.4 Samstags entfällt ein Aufschlag von 50% auf die geleistete Arbeitszeit.

3.5 Sonntags entfällt ein Aufschlag von 100% auf die geleistete Arbeitszeit.

§ 4 Rechte an den Ergebnissen

4.1 Die Rechte an und aus den im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen und Ergebnissen stehen dem Kunden zu. Die Nutzung des gewonnen Know-hows wird für Benchmark-IT nicht eingeschränkt. Soweit nicht Geheimhaltung nach § 6 geboten ist, darf Benchmark-IT ähnliche Aufträge für andere Kunden von Benchmark-IT durchführen.

4.2 Bringt Benchmark-IT im Rahmen der Arbeiten Unterlagen, Programme oder sonstiges Know-how ein, die außerhalb des Vertrages entstanden sind, darf der Kunde diese nur innerhalb der Ergebnisse des Vertrags, nicht aber isoliert auch anderweitig nutzen. Diese Einschränkung gilt nur, wenn Benchmark-IT die Einbringung vorher schriftlich mitteilt.

§ 5 Haftung von Benchmark-IT

5.1 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Benchmark-IT (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den höheren der folgenden Werte beschränkt:

  • EUR 100.000,00,
  • den Auftragswert,
  • den typischen und vorhersehbaren Schaden.

Der Kunde kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen.
Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Benchmark-IT gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Benchmark-IT gezahlt. Benchmark-IT verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.
Ansprüche wegen Körperschäden bleiben unberührt.

5.2 Kommt Benchmark-IT mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Kunde für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht genutzt werden können, höchstens jedoch 5 % des Auftragswerts insgesamt.

§ 6 Vertraulichkeit

6.1 Benchmark-IT verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die Benchmark-IT im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

6.2 Benchmark-IT ist nicht verpflichtet, Benchmark-ITs Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken bzgl. Programmerstellung geheim zu halten; 6.1 bleibt unberührt.

6.3 Benchmark-IT verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

6.4 Benchmark-IT darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.

7.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz von Benchmark-IT.

Latest Partner ItemSophos

Latest Partner ItemTrend Micro